AGB

nachfolgend finden Sie die AGB´s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) von 


I.  MEIN HUNDELAND - HuTa (Hundetagesstätte) Solingen und 
II. MEIN HUNDELAND - Shop / B.A.R.F. - Base Solingen




I. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MEIN HUNDELAND - HuTa (Hundetagesstätte) Solingen 

1. Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen* der Hundetagesstätte (HuTa) „MEIN HUNDELAND“ Inh. Sylvia Wallrabe sind.
1.2 Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

2. Vertragsgegenstand/Leistungsumfang

2.1 Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte, im Vertrag bezeichnete, stundenweise, halb- oder ganztägige Ausbildung/Betreuung von Hunden.
2.2 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Ausbildung/Betreuung zu erteilen bzw. nach Ausführung der Ausbildung/Betreuung Rechenschaft abzulegen.
2.3 Der Auftragnehmer führt die Ausbildung/Betreuung mit größter Sorgfalt unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen (Landeshundegesetz – LHundG NRW ) und stets auf die individuelle Situation und die Bedürfnisse des Auftraggebers bezogen durch.


2.4 Die Teilnahme an Ausbildungsveranstaltungen* steht grundsätzlich allen offen. Ein Anspruch auf die Teilnahme besteht nicht. Die Anmeldung erfolgt schriftlich auf dem vorgesehenen Vordruck. Mit Eingang der Anmeldung beim Auftragnehmer wird die Anmeldung verbindlich. Bei Minderjährigen Auftraggebern ist die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Telefonische Anmeldungen werden nicht entgegengenommen. Der Beginn und die Dauer der Ausbildungsveranstaltungen*, sowie die Preise sind den jeweils gültigen Unterlagen zu entnehmen.


2.5 Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt. Der Auftragnehmer hat gehörig ausgebildete und mit den nötigen Fachkenntnissen versehene Mitarbeiter einzusetzen und diese bei der Auftragsausführung fortlaufend zu betreuen und zu kontrollieren. Im übrigen entscheidet er nach eigenem Ermessen, welche Mitarbeiter er einsetzt oder austauscht.


2.6 An den Ausbildungsveranstaltungen* dürfen nur Hunde teilnehmen, die gesund sind und über einen vollständigen, gültigen Impfschutz verfügen (Impfung gegen: Hepatitis, Parvovirose, Leptosipirose, Staupe, Zwingerhusten und Tollwut) und bei denen eine Wurmkur gegen Spul- und Bandwürmer durchgeführt worden ist (nicht älter als 3 Monate). Der Impfschutz und die durchgeführte Wurmkur ist nachzuweisen.


Der Auftragnehmer ist berechtigt den Hund des Auftraggebers, bei einem Verdacht auf Erkrankung oder Verletzung, auf Kosten des Auftraggebers, einem Tierarzt zur Behandlung vorzustellen.


2.7 An den Ausbildungsveranstaltungen* dürfen nur Hunde teilnehmen, für die eine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie der entsprechenden Hundehalter-Haftpflichtversicherung ist dem Auftragsnehmer vorzulegen.


2.8 Der Auftragnehmer behält sich vor, die Ausbildung/Betreuung jederzeit nach eigenem Ermessen abzubrechen. Die Teilnahme von läufigen Hündinnen, oder Hündinnen die sich kurz vor oder nach der Läufigkeit befinden werden von Ausbildungsveranstaltungen* ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von den o.g. Umständen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Darüber hinaus gelten die Bestimmungen 8.3.


2.9 Eine Absage oder Verschiebung eines vereinbarten Ausbildungs-, Betreuungstermins muss mindestens 24 Stunden vor Ausbildungs-, Betreuungsbeginn durch den Auftraggeber erfolgen. Erfolgt keine Absage oder Verschiebung, werden die ursprünglich vereinbarten Ausbildungs-, Betreuungseinheiten in vollem Umfang berechnet.


3. Leistungsänderungen

3.1 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeitplanung zumutbar ist.


3.2 Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auftragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen, insbesondere Erhöhung der Vergütung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.


3.3 Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen.


3.4 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


4. Schweigepflicht/Datenschutz


4.1 Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Die Weitergabe an nicht mit der Durchführung des Auftrags beschäftigte Dritte darf nur mit schriftlicher Einwilligung des Auftraggebers erfolgen.


4.2 Der Auftragnehmer übernimmt es , alle von ihm zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Personen schriftlich auf die Einhaltung dieser Vorschrift zu verpflichten.


4.3 Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.


5. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers


5.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Informationen zu erteilen; insbesondere hat er alle auffälligen Verhaltensweisen seines Hundes mitzuteilen und Störungen im Sozialverhalten darzustellen.


5.2 Auf Verlangen des Auftragnehmers hat der Auftraggeber die Richtigkeit und Vollständigkeit seiner Auskünfte und mündlichen Erklärungen schriftlich zu bestätigen.


6. Vergütung/Zahlungsbedingungen/Aufrechnung


6.1 Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Ein nach dem Grad des Erfolges oder nur im Erfolgsfall zu zahlende Vergütung ist stets ausgeschlossen. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Vergütung Anspruch auf eine Vergütung für eine etwaige, schriftlich vereinbarte, Sonderbehandlung.


6.2 Soweit bei längerfristigen Verträgen nach Aufwand abgerechnet wird, gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers. Bei Verträgen, die im letzten Quartal abgeschlossen werden, gelten die vereinbarten Preise auch für des folgende Jahr.


6.3 Alle Forderungen werden mit Rechnungsstellung fällig und sind sofort und ohne Abzüge in bar zahlbar. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in allen Preisangaben enthalten.


6.4 Mehrere Auftraggeber (natürliche und/oder juristische Personen) haften gesamtschuldnerisch.


6.5 Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers auf Vergütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtkräftig festgestellten Forderungen zulässig.


7. Mängelbeseitigung


7.1 Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen nach Leistungserbringung.


7.2 Bei Fehlschlagen der Nachbesserung kann der Auftraggeber auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handelgewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftraggeber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nachbesserung für ihn ohne Interesse ist. Für darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gilt Nr. 8.


8. Haftung

8.1 Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.


8.2 Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall wird die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Bei unverschuldetem Tod oder Krankheit des Hundes übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


Für Schäden am Hund des Auftraggebers, den Verlust oder Diebstahl des Hundes des Auftraggebers wird keine Haftung übernommen, das gleich gilt für Schäden, die durch den Hund des Auftraggebers in der Betreuungs- oder Ausbildungszeit entstehen. Hier haftet der Auftraggeber bzw. dessen Hundehalter-Haftpflichtversicherung. Für mitgebrachte Spielsachen, Decken und Körbchen übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung.


8.3 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für die Trächtigkeit von Hündinnen und die daraus resultierende Nachkommenschaft., auch wenn nachgewiesen werden kann, dass die Ursache der Trächtigkeit in den Zeitraum einer Ausbildungsveranstaltung* fällt..


8.4 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Auftraggeber oder seinem Hund oder etwaigen Begleitpersonen infolge der Teilnahme oder bei Gelegenheit der Teilnahme an einer Ausbildungsveranstaltung* entstehen.


8.5 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Auftraggeber oder seinem Hund oder einer Begleitperson durch andere auf dem Ausbildungs-, Betreuungsgelände befindlichen Hunde entstehen.


8.6 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die dem Auftraggeber oder seinem Hund oder einer Begleitperson durch die, zu Ausbildungszwecken aufgestellten, Spiel- und Ausbildungsgeräte bzw. durch sich auf dem Ausbildungsgelände befindlichen Hundespielzeuge entstehen.


8.7 Grundsätzlich betritt der Auftraggeber das Ausbildungsgelände auf eigenes Risiko. Der Auftraggeber hat eine etwaige Begleitperson von dem Haftungsausschluss in Kenntnis zu setzen.


8.8 Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Transport von Hunden (und die mit einem Transport in Zusammenhang stehenden Schäden) vom oder zum Auftraggeber, soweit der Auftragnehmer zur Durchführung dieses Transportes durch besondere Vereinbarung veranlasst wurde, dies gilt auch für Transporte von Hunden bzgl. der unter Punkt 2.6 aufgeführten Bestimmungen.


9. Treuepflicht

9.1 Die Parteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität. Sie informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Ausbildung/Betreuung auftreten und die weitere Ausbildung/Betreuung beeinflussen können.


9.2 Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von zwölf Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.


9.3 Der Auftraggeber verpflichtet sich, die ihm zur Kenntnis gelangten Kündigungs- oder Veränderungsabsichten von zur Durchführung des Auftrags eingesetzten Mitarbeitern des Auftragnehmers diesem unverzüglich mitzuteilen.

10. Höhere Gewalt


10.1 Ereignisse höhere Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind. Die Parteien teilen sich gegenseitig unverzüglich den Eintritt solcher Umstände mit.


11. Kündigung


11.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag jederzeit gekündigt werden. Die Zahlungspflicht besteht in diesem Fall nur für die in Anspruch genommenen Ausbildungseinheiten. Nicht in Anspruch genommene Ausbildungs-, Betreuungseinheiten, deren Erwerb mehr als 3 Monate zurückliegt, werden nicht zurückerstattet.


11.2 Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.


12. Zurückbehaltungsrecht/Aufbewahrung


12.1 Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an dem ihm überlassenen Hund ein Zurückbehaltungsrecht, dessen Ausübung aber treuwidrig ist, wenn die Zurückbehaltung dem Auftraggeber einen unverhältnismäßig hohen, bei Abwägung beider Interessen nicht zu rechtfertigenden Schaden zufügen würde.


12.2 Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer im überlassenen Sachen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für den Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften etc., sofern der Auftraggeber die Originale erhalten hat.


12.3 Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung des ihm übergebenen Hundes und der im Zusammenhang mit der Ausbildung stehenden Sachen endet mit Ablauf des Ausbildungstages (im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten). Meldet der Auftraggeber eine etwaige verspätete Abholung des Hundes nicht unverzüglich, wird der Hund in ein Tierheim verbracht. Darüber hinaus wird eine vorsätzliche Belassung des Hundes beim Auftragnehmer über den vereinbarten Zeitraum hinaus zur Anzeige gebracht.


12.4 Die Übergabe und das Abholen des Hundes erfolgt zu den im Vertrag vermerkten Terminen bzw. im Rahmen der vereinbarten Ausbildungs-, Betreuungseinheiten (im Rahmen der aktuellen Öffnungszeiten).


12.5 Die Übergabe und das Abholen eines Hundes erfolgt nur an den Auftraggeber oder einen durch den Auftraggeber bestimmten Dritten. Der Auftraggeber hat sich durch seinen Personalausweis auszuweisen. Eine beauftragte dritte Person hat sich durch Personalausweis und eine Vollmacht des Auftraggebers auszuweisen.


13. Sonstiges


13.1 Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden.

13.2 Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


13.3 Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen oder des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein.


13.4 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.


14. Schlussbestimmung

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen.


Solingen, den 01.02.2003 

* Ausbildungsveranstaltungen sind sowohl Schulungsveranstaltungen als auch Betreuungsveranstaltungen.






II. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
MEIN HUNDELAND - SHOP / BARF-Base Solingen

§ 1 Gültigkeit der Bedingungen

a) Für unsere Leistungen gelten insofern schriftlich nichts anderes vereinbart die nachstehenden Bedingungen. Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern. Es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Unterscheidung vorgenommen.
b) Anderslautende Bedingungen gelten nur wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt und bestätigt sind. Ist der Kunde Unternehmer gilt die Annahme unserer Leistung als Anerkennung unserer Bedingungen auch dann, wenn der Kunde unsere Lieferung mit abweichenden Bedingungen bestätigt hat.
c) Sofern die Bedingungen unserer Vorlieferer bzw. Hersteller beigefügt sind, gelten auch diese.

§ 2 Angebot, Preise

a) Alle unsere Angebote sind freibleibend
b) Mit Erscheinen einer neuen Preisliste verlieren alle vorhergehenden Preislisten Ihre Gültigkeit. Druckfehler und Irrtümer in Preislisten, Angeboten oder Bestätigungen berechtigen den Käufer nicht zu irgendwelchen Ansprüchen
c) Versand- und Verpackungsspesen werden gesondert in Rechnung gestellt, es sei denn der Versand erfolgt aufgrund anders lautender Vereinbarungen frachtfrei, so z.B. bei der regionalen Frei Haus Lieferung
Das Umverpacken der von uns gelieferten Ware zum Zwecke des Verkaufs in anderen Gebindeformaten bedarf der vorherigen Genehmigung durch uns.

§ 3 Lieferungsvorbehalt

a) Höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Mangel an Arbeitskräften, Energiemangel, Streiks und Aussperrungen, gleichgültig aus welchem Grund, Verkehrsstörungen oder -beschränkungen und andere unabwendbare Ereignisse, bzw. höhere Gewlt die bei uns oder unseren Vorlieferern bzw. Herstellern eintreten, sowie von uns unverschuldetes Unvermögen zur Lieferung befreien uns im Umfang und für die Dauer ihrer Auswirkung von der Lieferpflicht und Arbeitsausführung, sofern sie nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dauert die Behinderung länger als 6 Wochen, so haben der Käufer und auch wir jeweils einseitig das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
b) Teillieferungen sind zulässig, sofern sich Nachteile für den Gebrauch gegenüber dem KUnden dadurch nicht ergeben

§ 4 Zahlungsbedingungen

a) Soweit sich nicht aus dem Nachstehenden etwas anderes ergibt sind der Kaufpreis und die Entgelte für Nebenleistungen bei Übergabe des Liefergegenstandes zur Zahlung per Vorkassen-Zahlung fällig.
b) Bei Überschreiten des vereinbarten Zahlungsziels gerät der Käufer in Zahlungsverzug auch wenn er nicht von uns besonders in Verzug gesetzt oder gemahnt wurde. Sofern er in Zahlungsverzug gerät oder falls ein Wechsel, Scheck oder ähnliches vorkommt oder wegen überfälliger Forderungen Zahlungsbefehl von uns beantragt wird, werden unsere sämtlichen noch offen stehende Forderungen an den Käufer gleich welchen Fälligkeitstermins zur sofortigen Zahlung fällig und können von uns ohne vorherige Mahnung mit eingeklagt werden. Vor Zahlung fällig gewesener Rechnungsbeträge ist der Verkäufer nicht zu weiteren Lieferungen von Ware verpflichtet. Bei Zielüberschreitung werden Verzugszinsen mit 4,5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern und mit 7 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz bei Unternehmern sowie Mahnkosten berechnet.
c) Gegen unsere Ansprüche kann der Käufer ausschließlich dann aufrechnen, wenn eine Gegenforderung unbestritten oder aber rechtskräftig festgestellt ist. Ein Zurückbehaltungsrecht vermag der Käufer nur dann geltend zu machen, beruht es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag der Parteien.

§ 5 Annullierungskosten

Ist der Käufer Unternehmer und tritt er unberechtigt von einem erteilten Auftrag bei dem individuelle Ware erzeugt oder abgepackt wurde, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern.

§ 6 Gefahrübergang

Ist der Käufer Unternehmer und wird eine Versandart und die Transportgefahr nicht gesondert vereinbart, erfolgt die Wahl der Versandart nach unserem Ermessen, wobei die Transportgefahr der Käufer trägt. Ist der Käufer Unternehmer, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes ab Verlassen der Waren bei unserer Firma auf den Käufer über. Ist der Käufer Verbraucher, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung des Liefergegenstandes mit Übergabe an den Käufer auf diesen über.

§ 7 Preisänderungen

Ist der Käufer Unternehmer und hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gegenüber dem ursprünglich vereinbarten Preis durch eine Änderung der Löhne, der Materialkosten, der in die Preiskalkulation einbezogenen Wechselkurse oder der marktmäßigen Einstandspreise erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Käufer das Recht vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

§ 8 Widerrufsrecht von Verbrauchern

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor dem Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:

MEIN HUNDELAND – Shop
B.A.R.F. – Base Solingen
Inh. Sylvia Wallrabe
Kottendorfer Str. 19
42697 Solingen

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

§ 9 Mängelrügen und Gewährleistung

Offensichtliche Mängel hat der Unternehmer unverzüglich nach Auftreten des Mangels uns gegenüber schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleistungsrechte.

§ 10 Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an den Liefergegenständen bis zur Zahlung vor.
Der Käufer darf die Liefergegenstände weder verpfänden, noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Käufer uns unverzüglich davon zu benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrnehmung unserer Rechte erforderlich sind. Der Vollstreckungsbeamte, bzw. ein Dritter ist auf unser Eigentum hinzuweisen.
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten insoweit auf Verlangen des Verkäufers freizugeben, als der Wert der zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, diese um mehr als 20 % übersteigt.

§ 11 Haftung aus Delikt

a) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Käufers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten und Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens. Die Haftung im Fall der Verletzung von Kardinalpflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
b) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
c) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprüche innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruchs bzw. bei Schadensersatzansprüchen ab Übergabe der Sache.
d) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

§ 12 Gerichtsstand

a) Bei aller sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeit ist, wenn der Käufer Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem Gericht zu erheben, das für unseren Hauptsitz zuständig ist.
b) Es gilt ausschließlich Deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Käufer seinen Firmensitz im Ausland hat.

§ 13 Sonstiges

a) Übertragungen von Rechten und Pflichten des Käufers aus dem mit uns geschlossenen Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Zustimmung
b) Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt
c) Wir sind berechtigt die Ansprüche aus unseren Geschäftsverbindungen abzutreten


Solingen, den 01.01.2011